Beitrag vom 31. 1. 2025: Neuerungen bei Kleinunternehmer:innenpauschalierung und Kleinunternehmer:innenregelung im Einkommensteuergesetz
Bei der Kleinunternehmer:innenpauschalierung in der Einkommensteuer ist es wegen der Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer:innengrenze auf 55.000 € (brutto) ab 2025 zu Anpassungen gekommen. Zuvor waren die 35.000 € (netto) plus Überschreitungsbetrag von 5.000 € aus der Umsatzsteuer für die einkommensteuerliche Kleinunternehmer:innenpauschalierung maßgeblich.
Beitrag vom 9. 1. 2025: Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz und VfGH erleichtert den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen
Nachfolgend dreht es sich um eine für Steuerpflichtige positiveEntscheidung des Verfassungsgerichtshofs (GZ E 2212/2023 vom 17.9.2024).
Beitrag vom 1. 12. 2024: Der VwGH zur Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die GSVG-Beitragsgrundlage und Änderungen bei den Größenklassen für Kapitalgesellschaften laut UGB
Wie zuletzt in der KI 05/20 berichtet, werden aufgrund der besseren Datenübermittlung zwischen Finanzamt und SozialversicherungsanstaltGewinnausschüttungen für GSVG-pflichtige Gesellschafter:innen-Geschäftsführer:innen in die GSVG-Beitragsgrundlage nach § 25 Abs. 1 GSVG miteinbezogen.