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Beitrag vom 16. 11. 2022:
Maßnahmen vor Jahresende 2022 für Unternehmer:innen, Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und alle Steuerpflichtigen



Trotz oder gerade wegen der aktuell turbulenten Zeiten sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Körperschaftsteuersatz 2023 auf 24 % sinkt und es auch bei der Einkommensteuer in der 3. Stufe (von 32.075 € bis 62.080 € unter Berücksichtigung der Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2023) ab Juli 2023 zu einer Senkung auf 40 % (derzeit 42 %) kommt.

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Beitrag vom 17. 10. 2022:
Jahr 2023 – Abschaffung der kalten Progression und Zuschüsse für energieintensive Unternehmen für 2022



Mit der Abschaffung der »kalten Progression« wurde nunmehr einer langjährigen Forderung Rechnung getragen. Im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses (»Teuerungs-Entlastungspaket Teil II«) sind nun – als Regierungsvorlage Stand Mitte September 2022 - weitere Details bekannt geworden, welche Auswirkungen sich konkret im Jahr 2023 ergeben.

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Beitrag vom 5. 9. 2022:
Teuerungs-Entlastungspaket II geplant
und Kurzarbeitsbeihilfe seit 1. Juli 2022
nur mehr »ausnahmsweise«



Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II soll die sogenannte »kalte Progression« abgeschafft werden. Bislang lag der Einkommensbesteuerung nur der zahlenmäßige, nicht aber der tatsächliche Geldwert zugrunde, obwohl bei Preissteigerungen ein nomineller Einkommenszuwachs nicht dem realen Einkommenszuwachs entspricht. Der Effekt der kalten Progression hat sich im Rahmen des progressiven Einkommensteuertarifs auch darin gezeigt, dass die Eckwerte des progressiven Steuertarifs nicht an die Preissteigerungsrate angepasst wurden.

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