Beitrag vom 16. 6. 2019: Eckpunkte der Steuerreform 2018/2019
Die Steuerreform 2018/2019 bringt einige Neuerungen mit sich. So steht mit dem Familienbonus Plus ab Jänner 2019 Familien pro Kind und Kalenderjahr ein Absetzbetrag von € 1.500 steuermindernd zur Verfügung. Darüber hinaus wird der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsumsätze wieder auf 10% gesenkt. Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden neu gestaffelt und für 2020 sind auch schon einige Punkte fixiert worden.
Beitrag vom 2. 6. 2019: Umsatzsteuerliche Behandlung
von Gutscheinen ab 1. 1. 2019
Ab dem 1.1.2019 traten neue Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen gemäß der EU-Gutscheinrichtlinie in Kraft. Prinzipiell wird nun zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden. Bei einem Einzweckgutschein fällt die Umsatzsteuer sofort bei Verkauf des Gutscheins an, bei einem Mehrzweckgutschein hingegen erst bei Einlösung des Gutscheins.