Beitrag vom 1. 10. 2024: Update BMF-Info zu steuerlichen Maßnahmen bei der Hochwasserkatastrophe 2024
Zuletzt in der KI 07/24 haben wir über die steuerlichen Erleichterungen bei der im Juni 2024 ergangenen Hochwasserkatastrophe in Österreich berichtet. Im Zuge der jüngsten Hochwasserkatastrophe hat das BMF seine Information in wenigen folgenden Punkten ergänzt. Die anderen Maßnahmen gelten weiterhin unverändert und sollen eine Hilfestellung für betroffene Unternehmen bieten. Gleiches gilt für bewährte Maßnahmen seitens der ÖGK (siehe hierfür KI 08/24).
Beitrag vom 3. 9. 2024: Arbeiten im Homeoffice wird zur Telearbeit
Durch die COVID-19-Pandemie ist das Arbeiten im Homeoffice zur Notwendigkeit geworden und hat seitdem in vielen (vor allem dienstleistenden) Berufen nicht an Attraktivität verloren. Während diesbezüglich bereits in der Vergangenheit besondere (steuerliche) Regelungen bestanden (Stichwort Homeoffice-Pauschale oder Werbungskosten für die Anschaffung von ergonomisch geeignetem Mobiliar), kommt es ab 1.1.2025 zu weiteren Änderungen.
Beitrag vom 4. 8. 2024: Hauptwohnsitzbefreiung – es bleibt bei der Begrenzung von 1.000 m2
Veräußerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht (Immobilienertragsteuer), wenn sie den Verkäufer:innendurchgehend ab der Anschaffung oder Herstellung (hier gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung) und für mindestens 2 Jahre (1. Tatbestand) oder für mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung (2. Tatbestand) als Hauptwohnsitz gedient haben und jeweils der Hauptwohnsitz aufgegeben wurde.