Beitrag vom 2. 10. 2023: Anpassungenim Rahmen der Bekämpfung der kalten Progression für 2024
Im Herbst 2022 ist die Abschaffungder kalten Progression beschlossen worden, um der schleichendenSteuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen entgegenzutreten.Die Maßnahmen gegen die kalte Progression teilen sich dabei in zweiBereiche. Erstens werden die Einkommensteuertarife um 2/3 derInflationsrate jährlich automatischangepasst. Zweitens hat dieAbgeltung des verbleibenden Drittels mittels Minister:innenratsbeschlusses zuerfolgen. Für das Jahr 2024 wurde basierend auf den durchschnittlichenInflationsraten der Monate Juli 2022 bis Juni 2023 eine auszugleichendeInflation von 9,90 % errechnet. Die Maßnahmen zur Abgeltungdes verbleibenden Drittels durch Minister:innenratsbeschluss wurdenunlängst in einem Minister:innenratsvortrag präsentiert und am 27. September2023 im Minister:innenrat beschlossen. Sie sind nachfolgend überblicksmäßigdargestellt.
Beitrag vom 13. 9. 2023: Aktuelle Hochwasserkatastrophen – Steuerliche Erleichterungen
Anlässlich der jüngsten Katastrophenschäden durch Hochwasser und Erdrutsche hat das BMF in einer Information (GZ 2023-0.599.910 vom 21. August 2023) steuerliche Maßnahmen aufgelistet, die Betroffenen und Helfenden (steuerliche) Erleichterungenverschaffen sollen. Sie werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.
Beitrag vom 1. 8. 2023: Umsatzsteuer: Ende der Steuerschuld kraft Rechnungslegung bei Umsätzen an Endverbraucher:innen
Der EuGH hatte im Jahre 2022 einen Fall aus Österreich zu beurteilen (Rs C-378/21, P-GmbH vom 08.12.2022), bei dem es um eine Betreiberin eines Indoor-Spielplatzes ging. Im Jahr 2019 unterwarf die Betreiberin, die P-GmbH, die Eintrittsgelder irrtümlich dem Normalsteuersatz von 20 %, anstatt den ermäßigten Steuersatz von 13 % anzuwenden. Auf den Registrierkassenbelegen wurden 20 % Umsatzsteuer ausgewiesen und diese Steuer wurde auch an das Finanzamt bezahlt. Als die P-GmbH diesen Fehler erkannte, forderte sie vom Finanzamt die zu viel bezahlte Umsatzsteuer (7 %) zurück. Das Finanzamt hatte die Rückzahlungverweigert, da es der Ansicht war, durch die Registrierkassenbelege entstand eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung.