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Beitrag vom 6. 10. 2025:
Maßnahmenpaket für Wachstum und Inflationsbekämpfung



In einem Minister:innenratsvortrag sind Anfang September 2025 von der österreichischen Bundesregierung strategische Schwerpunkte zur Stärkung des Wirtschaftswachstums, der Bekämpfung der hohen Inflation und der Umsetzung von Strukturmaßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit präsentiert worden. Die wichtigsten Aspekte – es dreht sich vor allem um steuerliche Anreize und finanzielle Maßnahmen – werden nachfolgend im Überblick dargestellt. Durch eine andersgelagerte Priorisierung bestehender Budgetmittel soll es zu keinen zusätzlichen Anforderungen an den Bundeshaushalt kommen. Die Gesetzwerdung bleibt jedenfalls abzuwarten.

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Beitrag vom 8. 9. 2025:
Trinkgeldregelung – Neuerungen in der Sozialversicherung und Änderungen beim Sachbezug für Abstell- und Garagenplätze bei vorhandenem »Parkpickerl«



Neben der in der Öffentlichkeit regelmäßig diskutierten steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern – Trinkgelder sind und bleiben weiterhin steuerfrei (Klarstellungen sind geplant) – ist auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu berücksichtigen. Ein Ende Juli eingebrachter Ministerialentwurf sieht hierbei Vereinfachungen vor. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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Beitrag vom 8. 8. 2025:
Handwerker:innenbonus für das Jahr 2025 und höhere Sicherheit bei FinanzOnline ab Oktober 2025



Der Handwerker:innenbonus als Teil des Konjunkturpakets »Wohnraum und Bauoffensive« fördert Handwerksarbeiten und Leistungen professioneller Handwerker:innen (auch im Zuge von Neubauten) und soll damit sowohl Anreize für Umbauten, Sanierungen und Wohnraumschaffung setzen als auch die Schwarzarbeit eindämmen. Der Handwerker:innenbonus kann auch für entsprechende Leistungen im Kalenderjahr 2025 beantragt werden, wobei die förderbaren Kosten für 2025 mit 7.500 € pro Kalenderjahr und Förderungswerber:in begrenzt sind. Die Förderung – es handelt sich dabei um einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss – beträgt für 2025 maximal 20 % der förderbaren Arbeitskosten (netto) und somit maximal 1.500 € pro Förderungswerber:in sowie pro Wohneinheit. Als Minimalgrenze sind 50 € Förderung pro eingereichte Schlussrechnung vorgesehen.

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