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Beitrag vom 6. 5. 2021:
Steuerliche Folgen für Arbeitnehmer durch die
neuen Home-Office Regelungen



Die Corona-Pandemie hat zu einem umfassenden Anstieg und zu erhöhter Akzeptanz von Arbeit im Home-Office geführt. Anfang 2021 wurden diverse steuerliche Maßnahmen beschlossen, um auch durch Home-Office hervorgerufene, höhere Kosten für die Arbeitnehmer steuerlich auszugleichen. Bedeutsam ist hierbei das sogenannte Home-Office Pauschale, welches vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht steuerbar ausgezahlt werden kann. Die Pauschale ist mit 3 € pro Home-Office Tag für maximal 100 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Sofern der Arbeitgeber diesen steuerfrei belassenen Kostenersatz nicht oder nicht in voller Höhe auszahlt, kann die Differenz auf die insgesamt 300 € vom Arbeitnehmer – unter der Annahme, dass tatsächlich Home-Office Tage geleistet wurden – als pauschale Werbungskosten in der Veranlagung geltend gemacht werden.

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Beitrag vom 21. 4. 2020:
SARS Covid-19 Hilfsmaßnahmen
(Stand 14. 4. 2020)



Die gesamte Welt befindet sich in einer schweren Krise. Das Virus SARS Covid-19 hat eine Pandemie ausgelöst, zu deren Eindämmung ein weltweiter Shutdown herbeigeführt wurde. Ausgehend von der Einschränkung der persönlichen Kontakte bis hin zur Schließung von Handel, Produktion und nicht lebensnotwendigen Dienstleistungen. Das hat zu dramatischen wirtschaftlichen Einschnitten geführt, deren finanzielle Abfederung in Österreich mit den Covid-19-Gesetzen in wöchentlich ergänzten Fassungen begegnet wird. Zur Abdeckung des Liquiditätsbedarfs österreichischer Unternehmen und Privatpersonen werden von der Regierung 38 Mrd in die Hand genommen.

In Hinblick auf die Aktualität finden Sie einen Beitrag zum Corona-Hilfsfonds, der Unternehmen mit Garantien, Direktkrediten und Direktzuschüssen unterstützen soll. Weiters finden Sie einen kurzen Überblick über die zweite Phase des Corona-Härtefallfonds, von dem Auszahlungen ab dem 20. April 2020 beantragt werden können.

Lesen Sie alle Maßnahmen im folgenden Link und bleiben Sie gesund!

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Beitrag vom 16. 6. 2019:
Eckpunkte der Steuerreform 2018/2019



Die Steuerreform 2018/2019 bringt einige Neuerungen mit sich. So steht mit dem Familienbonus Plus ab Jänner 2019 Familien pro Kind und Kalenderjahr ein Absetzbetrag von € 1.500 steuermindernd zur Verfügung. Darüber hinaus wird der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsumsätze wieder auf 10% gesenkt. Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden neu gestaffelt und für 2020 sind auch schon einige Punkte fixiert worden.

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