Beitrag vom 2. 6. 2019: Umsatzsteuerliche Behandlung
von Gutscheinen ab 1. 1. 2019
Ab dem 1.1.2019 traten neue Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen gemäß der EU-Gutscheinrichtlinie in Kraft. Prinzipiell wird nun zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden. Bei einem Einzweckgutschein fällt die Umsatzsteuer sofort bei Verkauf des Gutscheins an, bei einem Mehrzweckgutschein hingegen erst bei Einlösung des Gutscheins.