Auch Anfang 2022 ist die COVID-19-Krise noch nicht ausgestanden und durch Omikron scheint das letzte Wort leider noch nicht gesprochen zu sein. Ende 2021 ist es bei den Wegen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu Neuerungen und Verlängerungen von bekannten Maßnahmen gekommen. Nachfolgend werden wichtige Aspekte im Überblick dargestellt. Zum Arbeitsplatzpauschale für Selbständige wird auf den eigenen Beitrag in dieser KI verwiesen.
Beitrag vom 3. 1. 2022: Arbeitsplatzpauschale für Selbständige
Ab der Veranlagung 2022 trägt das so genannte Arbeitsplatzpauschalefür Selbständige dazu bei, dass auch bei betrieblichen Einkünften die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich berücksichtigt werden kann. Hintergrund dafür ist die COVID-19-bedingte Verlagerung der Arbeit in den privaten Bereich und der Umstand, dass die exakte Ermittlung des betrieblichen Anteils an den Wohnkosten typischerweise einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde. Mit der Neuregelung soll der betrieblichen Komponente wohnraumbezogener Aufwendungen, wie beispielsweise Strom, Heizung, Beleuchtung usw. Rechnung getragen werden. Hingegen sind betriebliche Arbeitsmittel wie z.B. die Aufwendungen für Computer, Drucker, Kopierer usw. nicht von dem Arbeitsplatzpauschale umfasst – sie bleiben weiterhin neben dem Pauschale steuerlich abzugsfähig.
Beitrag vom 8. 12. 2021: Die ökosoziale Steuerreform – geplante Entlastungen
Die ökosoziale Steuerreform liegt aktuell in Form eines Begutachtungsentwurfs vor und hat die Bekämpfung der Klimakrise als zentrales Anliegen (schließlich soll Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral sein). Während mit dem Ziel der Ökologisierung auch steuerliche Belastungen verbunden sind, welche einen Lenkungseffekt nach sich ziehen sollen, sind auch viele ausgleichende Maßnahmen vorgesehen. Nachfolgend werden wichtige Aspekte im Überblick dargestellt. Wie immer bleibt der Gesetzwerdungsprozess abzuwarten.